✔ Gefördert werden individuelle Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
✔ Erwerbstätige, die bei Unternehmen mit Sitz in Thüringen arbeiten.
✔ Selbstständige mit Wohnsitz in Thüringen.
✘ Keinen Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
✘ Nicht gefördert werden Aufstiegsfortbildungen, Fachtagungen, Informationsveranstaltungen oder der Erwerb der Fahrerlaubnis.
Die Beantragung der Förderung ist einmal pro Kalenderjahr möglich und muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs beantragt werden.
Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung und der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.