Geben Sie Ihrer Aktion einen Sinn mit auf den Weg. Fragen Sie sich, welchem Zweck Ihre Aktion dient:
- Glückwunschkarten sind zu Weihnachten üblich. Deshalb machen wir es auch.
- Es wird von unseren Kundinnen und Kunden erwartet.
- Wir möchten von Herzen „Danke“ sagen.
- In der Masse der Weihnachtspost nicht untergehen. Wir möchten damit auffallen.
Es heißt, in geschäftliche Glückwunschkarten gehört keine Werbung. Das ist richtig. Vermeiden sollten Sie den Hinweis auf Rabatt-Aktionen oder werbliche Botschaften.
Die Kommunikation zu Weihnachten ist losgelöst von der werbenden Kundenansprache. Es bleibt unausgesprochen, dient aber natürlich dem geschäftlichen Zweck: Zum Jahresausklang emotional sich (wieder) in Erinnerung rufen, um (auch) im neuen Jahr die Zusammenarbeit erfolgreich fortzuführen. Das bedeutet also, dass Sie vorab für sich überlegen, welchen Eindruck Sie mit Ihren Glückwünschen hinterlassen möchten.